Sie sind in einen Unfall verwickelt gewesen? Ein Unfall zwischen Autos, zwischen Auto und LKW oder Motorrad oder auch zwischen einem Kfz und einem Fußgänger oder Radfahrer?
Die Aufregung und der Schock danach sind häufig groß, gerade wenn es nicht nur zu einem Blechschaden gekommen ist, sondern auch Personen verletzt wurden. Und trotzdem gilt es einen möglichst kühlen Kopf zu behalten und rund um den Unfall alles „richtig“ zu machen.
Einige Ihrer Fragen, die sich nach einem Verkehrsunfall regelmäßig stellen, möchten wir Ihnen hier in aller Kürze beantworten:
Brauche ich nach einem Unfall einen Anwalt?
Die Versicherung, die hinter Ihrem Unfallgegner steht, verfolgt in aller Regel ausschließlich eigene Interessen bei der Schadensabwicklung bzw. Unfallregulierung.
Das bedeutet: Kosten, die die Versicherung übernehmen soll, sollen aus deren Sicht möglichst gering ausfallen. Deshalb werden Ihnen von Versicherern nicht selten Angebote zur Schadensregulierung unterbreitet, die auf den ersten Blick lukrativ erscheinen. Im Nachhinein stellen sich Angebote von Versicherern allerdings häufig als nachteilig heraus. So arbeiten auch von der gegnerischen Versicherung beauftragte Sachverständige nach deren Vorgaben – und die sind mit Sicherheit nicht zu Ihrem Vorteil. Genau aus diesem Grund haben Sie z.B. auch Anspruch auf einen eigenen Sachverständigen!
Außerdem sollten Sie vorsichtig sein, mit geschulten Mitarbeitern der Versicherung zu sprechen: im Umgang mit diesen Profis sind Sie als „Laie“ in aller Regel chancenlos und riskieren, Ihre Rechtsposition mit unbedachten Aussagen zu verschlechtern. Vermeiden Sie deshalb Kontakt mit der gegnerischen Versicherung – sprechen Sie mit uns!
Lassen Sie Ihre Interessen von uns vertreten! Wir haben die nötige Erfahrung im Umgang mit Versicherungen.
Was wir als Anwälte/Fachanwälte für Verkehrsrecht für Sie tun?
- Wir nehmen Einblick in die Polizeiakte
- Wir übernehmen Schriftverkehr und wahren Fristen für Sie
- Wir sprechen mit Ihrer Werkstatt
- Wir helfen Ihnen bei der Auswahl eines guten Sachverständigen
- Wir schildern den Unfall rechtsrelevant und vermeiden selbstschädigende Aussagen
- Wir setzen bei Mithaftung eine gute Quote durch
- Wir setzen uns auch vor Gericht für Sie ein
Fragen, die auf Sie zukommen können
- Bekomme ich eine Teilschuld?
- Wie, wann und wo kann ich meinen Pkw reparieren?
- Wann werden welche Reparaturkosten ersetzt?
- Ist fiktive oder konkrete Abrechnung für mich besser?
- Reparatur oder Ersatzanschaffung?
- Darf ich mein Fahrzeug selbst reparieren?
- Wie erhalte ich auch die Mehrwertsteuer?
- Wird Wertminderung gezahlt?
- Erhalte ich Nutzungsausfall oder einen Mietwagen?
- Muss ich den Sachverständigen bezahlen?
- Wer zahlt die Ummeldekosten?
- Welche persönlichen Auslagen werden ersetzt?
- Bekomme ich Ersatz für Haushaltsführungsschaden?
- Wer zahlt meine Arztkosten?
- Erhalte ich Rezeptgebühren?
- Bekomme ich Schmerzensgeld?
Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Natürlich können Sie uns aber auch telefonisch erreichen oder uns eine E-Mails senden.
Welche Unterlagen werden für die Unfallabwicklung benötigt?
- Vollmacht
- Schweigepflichtentbindung
- Unterlagen zur Schadenshöhe (Reparaturrechnung oder Sachverständigengutachten)
- Unfallfragebogen
- Reparaturnachweis
- KFZ-Schein und Kaufvertrag (im Totalschadensfall)
- Arztbericht
Tipps und Verhaltensregeln, wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind
- Anhalten
- Ruhe bewahren
- Unfallstelle absichern
- Erste Hilfe leisten
- Polizei rufen
- Notieren Sie
- Adressen von Zeugen
- das Kfz- Kennzeichen vom Unfallgegner
- Keine Erklärungen zum Unfallhergang abgeben – Geben Sie kein Schuldanerkenntis ab!
- Fotografieren Sie
- die Schäden an allen Fahrzeugen
- die Kfz- Kennzeichen
- die Unfallstelle, möglichst mit festen Objekten (Fahrbahnstreifen, Lichtmast, Ampel, Bordstein)
- Splitterfelder
- Bremsspuren
- Fahrzeugpapiere, Ausweise
- Tauschen Sie mit allen Unfallbeteiligten sowie den Zeugen die Personalien aus
- Machen Sie Fotos von der Unfallstelle
- Sollten Sie verletzt sein, suchen Sie rasch einen Arzt auf. Fertigen Sie Fotos Ihrer Verletzungen, auch noch in der Folgezeit
- Nehmen Sie keine „kostenlose“ Unfallhilfe an, die mit Abtretungen verbunden ist
- Treffen Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung
- Handelt es sich rechtlich nicht um Ihr Fahrzeug (Leasing, Finanzierung) haben Sie besondere Verpflichtungen zu erfüllen. Wir helfen Ihnen dabei.
- Lassen Sie Ihren Schaden nach dem Unfall durch einen Sachverständigen begutachten (ab Schaden in Höhe von 750,00 EUR). Wenn Sie unsicher sind, ob Sie aufgrund des Schadenbildes das Recht dazu haben, fragen Sie uns und wir helfen Ihnen bei der Entscheidung.
Die Versicherung, die hinter Ihrem Unfallgegner steht, verfolgt in aller Regel ausschließlich eigene Interessen bei der Schadensabwicklung bzw. Unfallregulierung.
Das bedeutet: Kosten, die die Versicherung übernehmen soll, sollen aus deren Sicht möglichst gering ausfallen. Deshalb werden Ihnen von Versicherern nicht selten Angebote zur Schadensregulierung unterbreitet, die auf den ersten Blick lukrativ erscheinen. Im Nachhinein stellen sich Angebote von Versicherern allerdings häufig als nachteilig heraus. So arbeiten auch von der gegnerischen Versicherung beauftragte Sachverständige nach deren Vorgaben – und die sind mit Sicherheit nicht zu Ihrem Vorteil. Genau aus diesem Grund haben Sie z.B. auch Anspruch auf einen eigenen Sachverständigen!
Außerdem sollten Sie vorsichtig sein, mit geschulten Mitarbeitern der Versicherung zu sprechen: im Umgang mit diesen Profis sind Sie als „Laie“ in aller Regel chancenlos und riskieren, Ihre Rechtsposition mit unbedachten Aussagen zu verschlechtern. Vermeiden Sie deshalb Kontakt mit der gegnerischen Versicherung – sprechen Sie mit uns!
Lassen Sie Ihre Interessen von uns vertreten! Wir haben die nötige Erfahrung im Umgang mit Versicherungen.
- Wir nehmen Einblick in die Polizeiakte
- Wir übernehmen Schriftverkehr und wahren Fristen für Sie
- Wir sprechen mit Ihrer Werkstatt
- Wir helfen Ihnen bei der Auswahl eines guten Sachverständigen
- Wir schildern den Unfall rechtsrelevant und vermeiden selbstschädigende Aussagen
- Wir setzen bei Mithaftung eine gute Quote durch
- Wir setzen uns auch vor Gericht für Sie ein
- Bekomme ich eine Teilschuld?
- Wie, wann und wo kann ich meinen Pkw reparieren?
- Wann werden welche Reparaturkosten ersetzt?
- Ist fiktive oder konkrete Abrechnung für mich besser?
- Reparatur oder Ersatzanschaffung?
- Darf ich mein Fahrzeug selbst reparieren?
- Wie erhalte ich auch die Mehrwertsteuer?
- Wird Wertminderung gezahlt?
- Erhalte ich Nutzungsausfall oder einen Mietwagen?
- Muss ich den Sachverständigen bezahlen?
- Wer zahlt die Ummeldekosten?
- Welche persönlichen Auslagen werden ersetzt?
- Bekomme ich Ersatz für Haushaltsführungsschaden?
- Wer zahlt meine Arztkosten?
- Erhalte ich Rezeptgebühren?
- Bekomme ich Schmerzensgeld?
Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Natürlich können Sie uns aber auch telefonisch erreichen oder uns eine E-Mails senden.
- Vollmacht
- Schweigepflichtentbindung
- Unterlagen zur Schadenshöhe (Reparaturrechnung oder Sachverständigengutachten)
- Unfallfragebogen
- Reparaturnachweis
- KFZ-Schein und Kaufvertrag (im Totalschadensfall)
- Arztbericht
- Anhalten
- Ruhe bewahren
- Unfallstelle absichern
- Erste Hilfe leisten
- Polizei rufen
- Notieren Sie
- Adressen von Zeugen
- das Kfz- Kennzeichen vom Unfallgegner
- Keine Erklärungen zum Unfallhergang abgeben – Geben Sie kein Schuldanerkenntis ab!
- Fotografieren Sie
- die Schäden an allen Fahrzeugen
- die Kfz- Kennzeichen
- die Unfallstelle, möglichst mit festen Objekten (Fahrbahnstreifen, Lichtmast, Ampel, Bordstein)
- Splitterfelder
- Bremsspuren
- Fahrzeugpapiere, Ausweise
- Tauschen Sie mit allen Unfallbeteiligten sowie den Zeugen die Personalien aus
- Machen Sie Fotos von der Unfallstelle
- Sollten Sie verletzt sein, suchen Sie rasch einen Arzt auf. Fertigen Sie Fotos Ihrer Verletzungen, auch noch in der Folgezeit
- Nehmen Sie keine „kostenlose“ Unfallhilfe an, die mit Abtretungen verbunden ist
- Treffen Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung
- Handelt es sich rechtlich nicht um Ihr Fahrzeug (Leasing, Finanzierung) haben Sie besondere Verpflichtungen zu erfüllen. Wir helfen Ihnen dabei.
- Lassen Sie Ihren Schaden nach dem Unfall durch einen Sachverständigen begutachten (ab Schaden in Höhe von 750,00 EUR). Wenn Sie unsicher sind, ob Sie aufgrund des Schadenbildes das Recht dazu haben, fragen Sie uns und wir helfen Ihnen bei der Entscheidung.
Kontaktieren Sie uns unverbindlich
Sie benötigen Unterstützung im Verkehrsrecht in Hamburg? Kontaktieren Sie uns gerne direkt telefonisch unter 040/413 469 890 oder schicken Sie uns eine Nachricht!